Kosten und Vergütung

 

 

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Höhe der Gebühren ist der Streit- bzw. Gegenstandswert der Angelegenheit, sowie der jeweilige Verfahrensstand (Beratung, außergerichtliche oder/und gerichtliche Vertretung) maßgebend. Unter Berücksichtigung des Gegenstandswertes werden die Anwaltsgebühren dann anhand der Gebührentabelle des RVG errechnet.

 

Im Einzelfall kann die anwaltliche Tätigkeit aber auch im Wege einer sogenannten Honorarvereinbarung abgerechnet werden. Möglich ist hier die Vereinbarung eines Stundensatzes oder eines Gesamthonorars für die Tätigkeit. Eine solche Vereinbarung wird mit der Mandantschaft individuell zumeist bei besonders umfassenden und schwierigen Angelegenheiten abgeschlossen.

 

Auch über die Möglichkeiten der Beratungskostenhilfe, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Rechtsanwalts werden Sie informiert.